Entgelttransparenzgesetz Dienstleistungen

Entgelttransparenzgesetz


Sicher wissen Sie, dass seit dem 06.07.2017 das Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG - vom 30. Juni 2017 - BGBl. I S. 2152 gilt.
Es soll für mehr Entgelttransparenz und damit gleichzeitig für mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern sorgen.

Wir unterstützen Sie mit unserem Know-how:
  • bei der Bestandsaufnahme der Ist-Situation im Unternehmen 
  • bei der Schaffung der Voraussetzungen für das betriebliche Verfahren zur Anforderungsanalyse der Stellen.
  • bei der Durchführung der Tätigkeitsvergleiche
  • bei der Analyse der Verdienststruktur
  • bei der Implementierung geeigneter Prüfverfahren
  • bei der Schaffung der Voraussetzungen zur Einhaltung der Berichtspflichten
  • Bewertung der Entgeltgerechtigkeit durch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
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