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Entgelttransparenzgesetz Dienstleistungen
Entgelttransparenzgesetz
Sicher wissen Sie, dass seit dem 06.07.2017 das Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG - vom 30. Juni 2017 - BGBl. I S. 2152 gilt.
Es soll für mehr Entgelttransparenz und damit gleichzeitig für mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern sorgen.
Wir unterstützen Sie mit unserem Know-how:
bei der Bestandsaufnahme der Ist-Situation im Unternehmen
bei der Schaffung der Voraussetzungen für das betriebliche Verfahren zur Anforderungsanalyse der Stellen.
bei der Durchführung der Tätigkeitsvergleiche
bei der Analyse der Verdienststruktur
bei der Implementierung geeigneter Prüfverfahren
bei der Schaffung der Voraussetzungen zur Einhaltung der Berichtspflichten
Bewertung der Entgeltgerechtigkeit durch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
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